Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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-־־ zrnichts einzuwendm ist, zwar die Erlaubnis jum Helrathen, aber unter dem Vorwandt: es seien ihre bürgerlichen Der« hältnisse noch unbestimmt, dir Erlaubniß in ihrer Vaterstadt sich mit dem erlernten Handwerk redlich und ehrlich zu nähren, verweigert wurde. Um so erfreulicher aber ist es, wenn wir den Blick hiervon auf dasjenige wen« den, was fast die Gesammtheit unseres deutschen Vater« landes durch Beispiel und befugte Einsprache in dieser Hin« sicht lhut Nicht nur bilden hier dir Fortschritte, welch« die Gesetzgebung aller benachbarten Staaten ausmachen — den erfreulichsten Kontrast, sondern die dem Publikum in die« ser Schrift vvrgelegten Aktenstücke zeigen auch in der zugleich nachdrücklichen und schonenden Intervention der Minister Oestereichs und Preußens — der Fürsten Metternich und Hardenberg — was alle Klassen von Bewohnern des deut« scheu Bodens von jenen schützenden Mächten zu erwarten haben, deren Staatsmänner die Erkennt»iß der Zeit, ih. res Geistes und ihrer Bedürfnisse auf so herrliche Art auszu« sprechen, und indem sie mit Würde und Nachdruck die For« derungen sowohl der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, als der prlitischen Bedingnisse, deren Bürgen sie sind, unter« stützen, zugleich ihre Worte durch die nie ausgehende Ach« tung vor den Rechten unabhängiger Staaten, von den verhaßten Aussprüchen jener diktatorischen Gewalten, die unS selbst das Gute verhaßt zu machen wußten, unter« scheiden, aber auch eben dadurch ihnen jenen, stets ehr. würdigen Charakter einer höhern, ernstm Mahnung m t« theilen, den zu verkennen und nicht zu beachten, nur die höchste Verblendung beurkunden würbe. Ein öffentliches Blatt (die Augsb. Allg. Zeitung, Nr. 43) sagt über das