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Sulamith · 1812-01-01 · Heft 2 · p. Seite 300

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
4 (1812)
Issue
Heft 2
Article
Die Gesellschaft der Humanität zu Kassel
Date
1812-01-01
Page
Seite 300 (sequence 4)
Language
German
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סס ן gebrauch-» sondern eine Wohlthärigkeit im höher«, edler» Sinne des Worts; indem der Einfluß unserer gefellschaft׳ lichen Verbindung nach allen Seiten hin wohlthätig senn muß. Die Wirkung dieser Wohlthätigkeit fangt aber de« reits in der Kraft und Wirkung der gesellschaftlichen Gesetze an. Bei allen gesellschaftlichen Gesetzen ist es hauptsächlich darum ju thun, daß sie eine klare bestimmte Richtung haben, daß sie aus vielen Theilen ein wohlgestaltetes Gan« je bilden» worin sie zugleich Regel und Freiheit, Kraft und Wille, Mittel und Zwecke, rein und anschaulich und vor. allem thunlich darstellen. Heilsam wirkt dieses Ganze auf die einzrlnen Theile sowohl zurück, die es wieder in sich vervollkommnet, wie auf daS größere höhere Ganze, von dem es selbst nur ein Theil ist, nämlich einer Seits auf das Häusliche, auf Haus« liches Glück, bürgerliche Tugend, auf alle die süßen Ver. Haltnisse, die in verschiedenen Zeitpunkten des menschlichen Lebens uns für das Leben selbst gleichsam belohnen, als auch aufwärts für die Gemeinde, für den Staat, für die Nation» der wir angehoren. Denn sind Männer vereinigt zum Guten: so ist auch ihr Sinn vereint auf Gutes bloß gerichtet, und sie eignen sich selbst das Gute an, das sie üben. Das Gesetz und die Ordnung lehren» den regellosen Willen dem was recht und gut und schön ist, würdig untervrbnen, und es entsteht ein einziger, fester, bestimmt heilsamer Wille, aus dem geregelten Willen der Vielen. Rein und wonnig ist dann daS Gefühl des Wohl, thuns, wenn es als Uebung eines freien Gesellschafts, gesetzes gleichsam aus Beruf geschieht und das Maas kennt,

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