Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die wohlthätigen Folgen der höchst weisen und liberalen österreichischen Gesetzgebung in Betreff einer soliden und moralischen Annäherung der böhmischen Israeliten zum gemeinschaftlichen Bürgerv
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 281 (sequence 3)
- Language
- German
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28 L ist es, laut mögen es alle Lieblosen hören, die sich gleich im Eingänge unter dem Artikel: Judenrechte» wie folgt ausbrückt: ״Um die Judenscbaft in Böhmen nach den ange« ״nommnea Grundsätzen der Duldung der bürgrr« ״I>cl!en Bestimmung immer näher zu bringen, damit ״ die Gesetzgebung den Unterschied, den sie bisher zwi« ״schen den christlichen und jüdischen Untertbanen zu ״ beobachten genötigt war, endlich ganz auszuheben ״in Stand gesetzt werde, ist erfordrlich, den in ״dieser Absicht getroffenen vorbereitenden Vorkehrun« ״gen, nunmehr bestimmtere Vorschriften folgen ju ״lassen.« Eben so humane Gesinnungen drückt der 43. h. der nämlichen hohen Verordnung folgendergestalt aus: ״Da die öffmliche Verwaltung zum Zwecke nimmt, ״die Juden zu vollkommen nützlichen Bürgern, und ״des Schutzes, den ihnen der Staat gewährt, wür« ״ big zu machen, so sind ihnen überhaupt alle ehrbare ״ Nahrungswege eröffnet, welche den christlichen Unter« ״thanen gestattet werden." Welche eine erhabene philosophische Toleranz drückt nicht der Sinn dieser hohen Verordnung aus, und zu wel« chen schönen Hoffnungen berechtigt nicht der Sin» dieses er« habenen Gesetzes die Abkömlinge unserer Altvordern! Man kann diese hohe Verordnung mit vollem Rechte als eine günstige Vorbereitung zu den einst den Israeliten zu verleihen« den, Bürgerrechten anseben, und die Anhänger des alte« Kultus können mn Vergnügen bei ihrer mit jedem Tage rv. 2abrg. H. Band- H