Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Über die wohlthätigen Folgen der höchst weisen und liberalen österreichischen Gesetzgebung in Betreff einer soliden und moralischen Annäherung der böhmischen Israeliten zum gemeinschaftlichen Bürgerv
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 280 (sequence 2)
- Language
- German
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2$0 Wahr ist es zwar, daß noch vor dreißig Jahren die Anhänger deS uralten Kultus auf keiner hohen Stufe der Ku>tur standen, aber wahr ist cs auch, daß an diesem traurigen Zustande — vor welchem die gebildete Mensch, heit schaudern muß — nur die vielköpfige Hydra der schand. lichen» die Menschheit entehrenden Unduldsamkeit» dieses schreckliche Ungeheuer der Hölle, die meiste Schuld trug. Wechselseitiger Haß und Verfolgung, Mord und Barbarei waren die Folgen dieser verruchten Lieblosigkeit, die Men. scheu von Menschen trennte, und die der göttlichen Lehre, welche Liebe, Duldung und Freundschaft gegen alle Men« scheu empfiehlt, entgegen lief. Was der Herr, der über den Sternen thront, werden ließ; was er Jahrtausende väterlich erhielt, dieß muß auch seines göttlichen Schutzes würdig sein. Nur Frevler können sich erkühnen das Gegrntheil zu behaupten, Menschen, die es mit Niemanden gut meinen. Ganz ein anderes und menschlicheres Gepräge tragen die liberalen, und den spatesten Jahrhunderten zur Zierde und zum Muster dienenden Gesetze des erlauchten, in allen seinen Handlungen billigen, menschlichen und ger chten öster. reichischen Kaiserstaats. Oesterreichs Gesetze waren es, die unter I o se p h, dem Unsterblichen» Leopold, demEü. tigcn, und Franz, dem Gerechten, das Schicksal derJsra. eliten in ihren Staaten mit wahrer Vaterhuld milderten, und noch aufrichtig zu mildern suchen. Ein unvergeßliches Denkmal der Liberalität ist unstreitig die unterm August 1797 erschienene, die jüdischen Glaubens« bekennet betreffende Hohr Verordnung, welche das Gepräge einer solchen Humanität trägt, daß sie mit vollem Rechte göttlich genannt zu werden verdient. Diese Verordnung