Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304642--04294-2307335- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- 189 ״fallen dabei, obgleich unanständige, oder gar solche ״Dinge darin enthalten sind, die wir;u der Rubrik ״der verbotenen Gegegenstände zahlen. Welche Albern» ״heit! als wenn die Sprache das Mittel wäre, eine ״Sache beliebt oder verabscheuungswürdig, erlaubt ״oder unerlaubt zu machen. Nicht diese, sondern ״der Stoff ist es, der den Werth oder Unwerth eines ״Vortrags bestimmt; ein achtungswürdiger Gegen» ״stand legt uns die Pflicht auf, ihn zu äußern, es ״mag übrigens in einer Sprache geschehen, in welcher ״es sei. — u. s. w. ״Dieß ist die Meinung des gelehrten Maymonides selbst von solchen Gesängen, die ein Lob auf den Wein enchal» ken; was könnte man also dagegen haben, wenn man von Kindern Lobgesänge Gottes, Erhebungen der Menschen» liebe und anderer Tugenden in deutscher Sprache singen läßt.-Sollten dergleichen Lieder etwa weniger Recht haben, als das tägliche Schmalesen» die achtzehn Segens« spräche und das Tischgebet? — diese sind, wir bekannt, in hebräischer Sprache abgefaßt; gleichwohl ist es erlaubt, diese Gebete in jeder andern Sprache, und zwar nach einer richtigen und unfehlerhaften Uebersetzung, zu ver« richten. E. Talmud. Lract. Sota. Schulchan Aruch Kap. 62.״ ״Der berühmte Verfasser des Buches: לבר עזמוא<י Frage 321. schreibt: Eine Gemeinde von zehn Israeliten, die der hebräischen Sprache nicht kundig ist, soll ihr Ge» bet in einer jeden andern ihr verständlichen Sprache verrichten." Am Schluffe dieser Abhandlung heißt eS noch: ״Nach der Aussage glaubhafter Zeugen sei zr»