Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Gallerie schädlicher Mißbräuche
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 162 (sequence 14)
- Language
- German
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stürzt, durch ihn gestürzt worden sei; denn er konnte «s verhindern! — Und soll nicht schon jeder Mensch sich bemühen, von zcdcm andern Menschen, wäre es ihm auch der Fremdste, wäre er auch sein Feind, wäre er auch ein Verbrecher, ein solches Gräuelschicksal abjuwenden?-n. s. w. ״) Ungeachtet dieser wohlgemeinten Ermahnungen und Aufforderungen ist nun gewiß hierin, ohne vorhergegan. grne weitere Prüfung, der alte Schlendrian dort wieder vorherrschend. — Gleichwohl darf man nicht verzagen, *) Im Jahre 181a starb zu Kassel der Bankier Herr töb Gang, welcher zugleich als ein strengrrligivseS Mitglied der dastgen Israelitischen Gemeinde und der Beer« digungsgesellschafk dort bekannt war, und man fand in seinem Testamente das Verlangen, ihn erst zwei Tage nach seinem Ableben beerdigen zu lassen. Da nun sol« ches dem herrschenden Gebrauche nicht angemessen war, «nd er an einem Donnerstage des Morgens starb, weS« halb also überdieß die Beerdigung wegen des SabbatdS erst den Sonntag darauf Statt haben konnte: so wurde dem Rabbiner die Entscheidung überlassen. Der Herr iandradbiner ibb Berlin entschied hucauf, daß der letzte Wille des Verstorbenen allerdings erfüllt werden müsse, und die Beerdigung fand demnach erst am Sonntage darauf, des Morgen«, Statt. Möge diese« Ereigniß, besonders in Ansehung der religiösen Entscheidung de« damals?6jäbrigen Greises, des rühmlichstbekannten, gelehrten und ächtfrommeo, vrrewigten Rabbi'«, derjenigen Aufmerksamkeit gewürdigt werden, welch« e» in vielem Betrachte verdient. D H