Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Verbesserung der kirchlichen Verfassung der Israeliten in den Königl. Preußischen Staaten
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 397 (sequence 17)
- Language
- German
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aber weder Andacht noch Interesse wahrzunehmen ist» so ist auch hier kein gemeinschaftlicher Vereinigunzspunkt vor« Händen» und alle Bande der Israelitischen Nation sind aufgelöst. Was soll» was wird aber unter solchen Um« ständen aus den jetzt lebenden Israeliten, was aus ihren Nachkommen werden? ״Zu spat ist dann das Seufzen?« Und endlich, was soll aus dem weiblichen Geschlechte bei solchen Unordnungen in der Synagoge werden? Diesem vertrauen wir nächst der physischen auch die moralische Erziehung der zartesten Jugend an. Wenn diese Erziehe« rinnen aber zu Hause» wie in der Schule, weder von Gott überhaupt, noch von seinen Verhältnissen zu dem Menschen etwas hören» und bevor sie in den Ehestand treten» nicht einmal in die Synagoge kommen sollen: bei reifem Iahren a&et, theils durch Bildung, theils durch Umgang mit Gespielinnen anderer Confessionen eine solche Richtung be« kommen» daß sie durchaus durch die ganze Verfassung un« serer Synagoge weder zur Andacht gestimmt, noch zur Re« ligiofität überhaupt ermuntert werden können, was ist von ihrer Moralität zu erwarten? Was ist für unser häusliches Glück» was von ihrem Einflüsse auf unsere Nachkomme» zu hoffen? — Dieß ist, wie ich glaube, der Gesichtspunkt, aus welchem die nothwendiggewordene Veran» derung der kirchlichen Verfassung der Israe« liten betrachtet werden muß. Was aber die Er» füllung bürgerlicher Pflichten betrifft» so erlaubt mir zwar der Raum hier nicht, Beweise anzuführen» wie diese mit der alten kirchlichen Verfassung recht gut bestehen können > ich berufe mich aber auf das Zeugniß zweier anerkannten kompetenten Richter: auf das Zeugniß des Präsidenten