Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Verbesserung der kirchlichen Verfassung der Israeliten in den Königl. Preußischen Staaten
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 391 (sequence 11)
- Language
- German
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391 muds geradezu gesetzwidrig, oder wenigstens zur Unrechten Zeit verrichtet, und M a i.m o a i d e s tadelt ausdrücklich diejenigen, welche umiöthigcrwetse die vielen Ecgensfor« mein herbeten*). Wenn nun diese Schmmie Esfre, über deren eigent» lichen Ursprung sich der Talmud nirgends deutlich erklärt, von F.sra, dem angeblichen Präsidenten der sogenannten Sy״ag״ga Magna, herrührt, der sie entweder in Babylon selbst verfertigte, oder bald nach der Befreiung aus dem Exil, bevor der Tempel völlig aufgebaut und in Stand ge« setzt worden ist; so muß sie doch zur Zeit des Tempels größtenthrils abgrschasst worden sein. Alles, was auf Befreiung aus der Gefangenschaft, auf Tyrannei, Unter« drückung u. f. w. Bezug hatte, mußte da, wo weder Er« fangenschaft noch Unterdrückung vorhanden war, von selbst aufhören"). Aber selbst dasjenige, was stehen ge« blieben ist, muß eine Veränderung erlitten haben. Es finden wir zum Beyspicl das Reze, welches im Tempel gebetet worden sein soll, ganz verschieden von dem, wel« ches sich in unserer Sohmone Esfre befindet. Aber selbst zur Zeit, da das ganze Gebet verrichtet worden ist» hat es manche Veränderung und Zusätze erhalten. Ich rechne besonders dahin, das 19U Gebet welches erst lauge nach jenen!8 Cegenssprüchen zu labnv verfertigt *) Brach 33, 1. Maimonid. Tepliilla. 7. y. '*) lieber, die Ordnung der Gebete zur Zeit des Tempel» si.ize Brach. Il, 2. r:> r. 'Baniid 53, 2. l-'iaa l ג׳; יל, (Sota 40. .׳)?