Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Verbesserung der kirchlichen Verfassung der Israeliten in den Königl. Preußischen Staaten
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 389 (sequence 9)
- Language
- German
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389 d. h. fordert es der Standpunkt der Kultur, auf welchem dieIsraelitischc Nation steht, oder, deutlicher zu reden, ist ihr ästhetischer Sinn so gebildet, daß sie an den alten dabylonischen Zeremonien und Gebräuchen keinen Gefallen mehr finden kann, und läuft man Gefahr, mit der Form auch das Wesen vernachläß>gtzu sehen? Oder ist diese Äbän« dening bloß in Rücksicht auf die jetzige bürgerliche Der» fassanq der Israeliten no'thig geworden, weil wir, wie manche glauben dürften, bei der alten kirchlichen Verfas» suug nicht alle bürgerlichen Pflichten werden erfüllen können? Die Beantwortung der ersten und wichtigsten Frage, ob wir uns nicht an Moses vergreifen, wenn wir an der Synagoge, Gebetsformeln u. s. w. nach Zeit und Um« standen etwas abandern, dürfte jedem aufmerksamen Leser der Bücher Moses, ohne weiter in die Grund« Prinzipien der mosaischen Gesetze tief eingedrungen zu sein, gar nicht schwer werden. Wir finden beim Moses keine Spur von öffentlichen Bethäusern für das Volk, ja nicht einmal die Derordnung, daß das Volk täglich oder an Eabbath ׳ und Festtagen beten soll, vielweniger Gebetsfor« mein *). Bei dem schweren Verbrechen des Volkes wegen des goldenen Kalbes, heißt es: das Volk legte den Schmuck *) Im D ufpr. 16 , 3 — 15. finden Wir einige borgescbriebene Geleqc»heik6gebkte, als: beim Darbringen der Erstlinge, bei der Vollendung der Zehenden 11. s. w. aber keine Spur von täglichen Gebeten. Die Spur, welche in 'J'amitlui. erwähnt wird, u״d an welche sich alle später» Rabbinen halten, ist wahrlich sehr dunkel, und wird auch sehr oft im Talmud bestritten. Man jede unter andern .Brach. »3,!.