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Sulamith · 1812-01-01 · Heft 1 · p. Seite 388

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
4 (1812)
Issue
Heft 1
Article
Über die Verbesserung der kirchlichen Verfassung der Israeliten in den Königl. Preußischen Staaten
Date
1812-01-01
Page
Seite 388 (sequence 8)
Language
German
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388 ferer Synagoge innig vertraut zu sein, weiß jeder Bibel« leser, daß anders war der Gottesdienst zu Moses, anders zu Davids und Salomons Zeiten, und anders zur Zeit Esra's und Nehemia's. Ganz anders, keinem von obigen gleich, ja kaum einer jener Ordnungen ähnlich, ist der Gottesdienst unserer Zeiten. Sollten wir nicht auch jetzt nach Zeit und Umstanden manches in unserer Synagoge um formen können? Wenn wir nun noch viele Gebrauche in unserer Synagoge finden, auf deren Ursprung wir zwar aus Mangel an sichern historischen Dakis nicht zurückkom« men können, die aber weder im Moses noch im Talmud gegründet sind, dürften wir da wohl Bedenken tragen, solche nach dem Zeitgeiste zu modificiren? — Doch laßt Uns die Sache naher untersuchen, laßt uns untersuchen, ob alle diese Veränderungen Sache des Zufalls waren, oder ob sie von der jedesmaligen kirchlichen Behörde nach Zweck und Absicht umgeformt worden sind. Oder, mit andern Worten, da diese Veränderungen keine andern sein sollen und dürfen, als solche, die den mosaischen Grund« m ximen nicht zuwiderlaufen, so fragt es sich vor allen Dingen: ist eine Abänderung in der kirchlichen Verfassung überhaupt, und in der Liturgie insbesondere, in den mosai« schm Gesetzen gegründet? d. h. finden wir beim MoseS selbst und später, bei den ersten Auslegern und Erklärern seiner Gesetze, den Talmudistcn, Spuren, daß Gesetze nach Zeit und Umständen umgeformt werden können, oder gar, daß sie solche umgeformt haben? Von welcher Art waren die Gesetze und ihre Veränderungen? Zweitens fragt es sich: ist eine Abänderung in unserer Synagoge gegen wart ig nöthlg» und aus welchem Grunde ist sie es?

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