Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Über die Verbesserung der kirchlichen Verfassung der Israeliten in den Königl. Preußischen Staaten
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 387 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306377--03986-2306876- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
harmonisches Verhält«iß Statt finden, da doch beide das Wohl des Menschengeschlechts zum Zwecke haben. Die« ser daS kurze, irdische, jene das fortdauernde, feste und göttliche Heil. Wirklich kann man cs jkder Kirche ansehen, in welchem Staate und zu welcher Zeit sie entstanden ist, so wie sich wiederum aus dem Zustande der bürgerlichen Verfassung, mit ziemlicher Gewißheit, auf die Beschaffen« heit der Kirche schließen läßt. Nun fordert der Staat von seinen Individuen nur Handlungen, weil er durch diese allein seine Zwecke erreicht, mögen die Gesinnungen derfertigen, welche sie ausübcn, sein, welche sie wollen. Was kann auch Jemandem da, wo es auf Handlungen an« kommt, an Gesinnungen liegen? — Die Kirche hingegen fordert von ihren Anhängern eigentlich nur Ge sinn ungen. In sofern aber diese Gesinnungen durch äußere Zeichen sich aussprechen sollen, so hat die Kirche auch mir .Handlungen, aber ganz anderer Art, zu thun. Diese Handlungen sollen der reine Abdruck des moralischen Gefühls, und die Art und Weise der Ausübung derselben, der Spiegel des ästhetischen Geschmacks des Menschen sein. Wenn aber die kirchlichen Handlungen mit seinen übrigen Gesinnungen und Aeußernngcn in offenbarem Kontraste stehen, so sind sie reines Gaukelspiel, führen zur Heuchelei, zur Jmmoralität. Wenn dem aber so ist, müssen auch kirchliche Gebrauche ihre Zeit haben, müssen veränderlich sein nach Zeit und Umständen, und die Gestalten aller Jahrhunderte annehmen. Die Geschichte der Kirchen aller freien Natio« nen beweiset dieses. Auch die Geschichte unserer Synagoge, so lange noch das Volk Selbstständigkeit hatte, bewährt dieses. Ohne mit den Schicksalen und der Geschichte un-