Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schreiben und Verordnungen, die Israeliten betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 375 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306375--03971-2306864- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
?75 ״ganzen Sache bemerke» müssen. Da alle aufgeklärten ״Staaten, wovon die Anlage aberneals einen Beweis ״liefert, keinen Anstand nehmen, den Israeliten gleiche ״Rechte mit den übrigen Staatsbürgern angcdeihen zu ״lassen, so sehen Wir nicht ab, wie man eine so billige ״gerechte und dem Zeitgeist vollkommen angemessene Sa« ״che, damit ein Corbachcr Bürgermeister seinem bekannten ״Starr - und Eigensinn auch hier fröhne, langer Hinhalten ״soll. Unserer Negierung geben Wir daher in Gnaden auf: ״Uns an," das Baldigste einen Gesitzescntwurf über die ״Ausnahme der Israeliten als Bürger, wobei die König!. ״Preuß. Gesetzgebung, mit denen für hiesiges Land, viel« ״leicht etwa nothwcndig eintretenmüssenden Modifikationen ״zum Grunde gelegt werden kann, einzureicheu. Sollte ״übrigens die, in dem letzten RegierungS. Dekret dem ״Stakt-Magistrat gcstatteke Einberichtung allcnfalsigec ״Anstande gegen die Aufnahme der Israeliten als Bürger ״bloß auf den moralischen Lebenswandel der einzelnen, sich ״zur Bürgeraufnahme gemeldeten Supplikanten, und auf ,,dasjenigeVermögen, was ein jeder extraneus, nms, wenn ״er Bürger in Corbach werden will, einbringen must, Bezug ״nehmen, so dürfte dieses annoch deutlich ausgedrüclt ״werden, indem Wir durchaus kein processualischeS Ver« ״fahren darüber, ob der Stadt-Magistrat von Cor« ״doch schuldig sei, Israelitische Glaubensgenossen, insofern ״sie sich zur Erwerbung des Bürgerrechts qualificiren, als ״Bürger aufzunehmcn, gestatten können. ״Daß es die Absicht des, an der Spitze des Cor« ״bacher Stadt. Magistrats stehenden Bürgermeisters sei,