Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schreiben und Verordnungen, die Israeliten betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 376 (sequence 11)
- Language
- German
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376 ״auch in dieser Sache sein gewohntes vcto sich anmaßen, ״uuv solche als eine Rechtssache behandeln zu wollen, liegt ״deutlich am Tage, und er soll sich ilt dieser Hinsicht be« ״reits mit mehreren Vorstellungen an Unser Hofgericht ge« ״wendet haben. Da nun letzteres in 1־egiu-,inalibus durch, ״aus keine Entscheidung haben kann und den Stadt« ״Magistrat in dieser Hinsicht abgewiesen haben wird, si> ״wollen Wir dennoch, daß die bei dem Hofgericht einge« ״reichten Produkte demselben abbegehrt, und insofern alS ״sie vielleicht nützliche Bemerkungen über die Qualifikation ״der Israeliten zum Bürgerrecht und nähere Bestimmungen, ״unter weichen dieses ihnen ertheikt werden kann, enthal« ״ten sollte, benutzt werden. Unserer Regierung geben Wir ״in Gnaden auf, auch dieserhalb das Erforderliche an das ״Hofgericht alsbald zu erlassen. Arolsen, den z. Mai!8!5- Georg Heinrich.