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Sulamith · 1812-01-01 · Heft 1 · p. Seite 374

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Journal
Sulamith
Volume
4 (1812)
Issue
Heft 1
Article
Schreiben und Verordnungen, die Israeliten betreffend
Date
1812-01-01
Page
Seite 374 (sequence 9)
Language
German
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574 ״feinen Unterschied mehr machen soll, sind hiermit gänzlich ״aufgehoben." Dieser ausdrücklichen Verordnung Sr. Hochfürstl. Durchlaucht suchte man auf alle mögliche Weife aus dem Wege zu gehen, namentlich weigerte sich der Bürgermeister zu Cord ach, den dortigen Israeliten den Bürgereid abzu« nehmen. Als dieß dem Fürsten zu Ohren kam, erließ er an die Regierung folgendes Handschreiben: ״Da Wir ein Mal unabänderlich beschtossen haben, ״daß die Israeliten allen übrigen Glanbcnegmvssn gleich» ״gesetzt und gleiche Rechte genießen sollen, so müssen wir ״Uns billig wundern, wie dieses offenbare Regiminale ״durch das letzte Rcgierungs» Dekret durch die Worte: ״daß der Stadt-Magistrat zu Corbach binnen acht ״Tagen seine etwaigen Anstande gegen die Aufnah« ״me der Supplikanten als Bürger einberichten solle, ״zu einer Justiz. Sache gefördert worden." ״Unsere frühern, wegen Aufnahmt der Israeliten zu ״Bürgern, an unsere Regierung erlassenen Verfügungen ״haben mehrmalen Unfern Willen deutlich ausgesprochen, ״wörtlich haben wir befohlen: ״ ״Uns einen Gestzesentwurf über die Fähigkeit der ״ ״Israelitischen Glaubensgenossn zur Aufnahme alS ״״Bürger, die sich nicht alle dazu qualificiren würden, ״ ״vorzulegen ", ״statt dessen Wir unterm 6ten März einen, allgemeine ״Grundsätze enthaltenden Bericht erhalten haben und eine ״dilatorische Behandlung Seitens Unserer Regierung bei der

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