Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schreiben und Verordnungen, die Israeliten betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 371 (sequence 6)
- Language
- German
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37t durch fle eine gleichförmige Einschreitung bei den' Obrig« ketien jener Städte veranlassen; den Bericht über den Er« folg Ihrer Verwendung aber baldmöglichst einsenden. Empfangen Dieselbe rc. rc. 3- MesolutivnderRathsverfammlungzuDre« men, die dortigen Israeliten betreffend. Auf unterdienstliches Suppliciren vonD e n d i x Gum« pe! Schwabe in Auftrag der hiesigen Israeliten, um selbige an den Anstrengungen der bürgerlichen Vertbeidi. gungs - Mittel durch Beitrage, wie auch an dem Bürgergardisien - Dienste und andern Aufopferungen Amheil nch« men zu lassen; erklärt sich die Hvchedrl -Wittheit: Daß den hiesigen Israeliten wegen der von ihnen erklärten Bereitwilligkeit, zu den jetzigen Sicherungs. Maaßregrln Deutschlands mitzuwirken, der Beifall des Senats zu bezeigen, auch die angeborenen freiwilligen Beiträge mit Dank anzunehmen seien. In Ansehung der pe> so'nlichen Mitwirkung zum hiest« gen Kriegsdienst wird dem Supplikanten eröffnet, daß auch den sich dazu qualificirenden Israeliten, wie auch bisher geschehen, der Eintritt in die hanseatische Legion ge« stattet sei, jedoch ohne daß dadurch Berechtigungen und Verpflichtungen über die Dauer des den Einzelnen hieselbst gestatteten Aufenthalts hinaus hcrvorgehen, und baß üdri«