Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schreiben und Verordnungen, die Israeliten betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 370 (sequence 5)
- Language
- German
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י>37 österreichfchtn Monarchie, so wie kn mehrern Staaten Deutschlands die jüdischen Gemeinden schon längst sich einer den Forderungen der Menschlichkeit, dem Bedürfniß der Zeit und einem väterlichen Regierungs. System ange« messenen Behandlung zu erfreuen haben, und der Druck, den die Hauser dieser Nation im Auslande leiden, auf die unter dem schützenden Scepter Oesterreichs lebenden jüdi« scheu Familien, der engen, mit jetten bestehenden Han» dels. Verbindungen wegen, eine höchsinachtheilige Rück« Wirkung haben muß. Ich finde mich auS diesen Gründen bewogen, Ew. Wohlgeb. aufzutragen, bei dem Magistrate der Stadt Hamburg sich nach drück! ich st dahin zu verwenden, daß die zum Nachtheil der dasigen jüdischen Einwohner ergriffenen harten Maaßregeln aufgehoben und der Stand ihrer Verhältnisse, Rechte und Befugnisse bis zur endli« chen, aus der künftigen Verfassung Deutschlands hervor« gehenden Bestimmung unverrückt gelassen werde. Zugleich werden Sie die K. K. Consuln in Bremen und Lübeck von diesem Aufträge in Kenntniß sehen, und Kongresse zu Wien, Herrn Doktor B u ch h o l z aus Lübeck, welches in Ansehung dieser Gemeinden die berühr« gendsten, gnädigsten Versicherungen enthält, und in wel« chem es unter andern heißt: ״Daß von den auf dem Kon« greffe zu Wien versammelten hohen Mächten, welche auch für oaS Wohl der Einzelnen besorgt sind, den jüdischen Glaubensgenossen in den deutschen Bundesstaate» die allgemeinen bürgerlichen Rechte zugesichert worden", werden wir in einem der nächsten Hefte mitheilen D- H. i