Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1812-01-01 · Heft 1 · p. Seite 306

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
4 (1812)
Issue
Heft 1
Article
Königliches Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern
Date
1812-01-01
Page
Seite 306 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306357--03873-2306795
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

utile) &on Hanseru, Feld und ander» liegenden Gründe» zu erwerben, und dieses Eigcnthum auf jede durch die Gesetze erlaubte Art zu benutzen. Das abgesonderte Ober« tigenthum (Dominium directum) über Grunde, deren Nutzeigenthum andern zusieht, so wie gutöhcrrliche Rechte überhaupt zu erlangen und zu besitzen, bleibt den Juden durchaus untersagt. Einem Juden ist jedoch erlaubt, das Obereigenthum desselben Grundes, von welchem er das Nutzeigenthum selbst besitzt, an sich zu bringen, um hievon das volle Eigenthum seines Grundes zu erlangen. Häuser und liegend? Güter, welche die Juden nicht zur eigenen Bewohnung und Bebauung, sondern zum Wie« derverkanf an sich bringen wollen, können sie nur bei öffcnt« iid>en Versteigerungen oder in Konknrsfällen jure delendi erwerben. Zur Erkaufung von Hausern, auch zur eigene» Bewohnung in der Residenzstadt, wird die Genehmigung der allerhöchsten Stelle erfordert. (. 17. Die Juden können durch indische oder christliche Dienstboten ihre Felder bearbeiten lassen; die Verwendung ausländischer Juden wird jedoch nicht gestaltet. Die Pach« tung von Feldgründen ist ihnen erlaubt, die Verpachtung untersagt. tz.!8. Die Velreibung aller Manufakturen, Fabriken, Gewerbe und Handwerke, sie mögen zünftig ober nicht zünf« tig seyn (Brauereien, Schenk. und Gastwirthschasten aus« genommen), ist den Juden, in so ferne ihrer Ansäßigma« chung nichts im Wege siehct, wie den Christen gestattet. Die zünftigen Gewerbe könne» von ihnen nur betrieben werden, wenn sie ordentlich eingeznnftet sind. Es sollen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.