Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 119 (sequence 8)
- Language
- German
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119 A; Justiz-Ministerium. Durch ein Umlaufstbreiben vom 26sten August hat der Justiz-Minister die Prokuratoren des Königs bei den Gerichtshöfen und Tribunalen an den Artikel 15 der bürgerlichen Prozessordnung, welchem nach keine Vorladung an einem gesetzlichen Festtage vorgenommen werden darf, erinnert, und sie demnach beauftragt, dafür zu wachen, daß die Gerichtsboten denjenigen Personen, welche sich zur hebräischen Gottcsverehrung bekennen, weder an den Sab« bach-, noch andern von dem Israelitischen Konsistorium angegebenen ftnerlichen Festtagen Vorladungsurkunden insinuiren. Auch hat der Minister hinzugcfügt, daß aus Achtung für den Grundsatz der Religionsfreiheit, und um von allem Gewissenszwange entfernt zu seyn, cs schicklich scy, die Israeliten an Sabbathtagen nicht vor Gericht zu laden, rind sogar, so viel es möglich, in dieser Hinsicht ihre Entschuldigungen für ihre andern Festtage zu gestatten. B. Justiz-Ministerium. Nachricht an die Tribunäle und Gerichtsboten. Das Israelitische Konsistorium, um der »m Moniteur v. 29. Aug. i$ii, Nr. 206. eingerückten (obenangeführten Anzeige) Genüge zu leisten und zu verbütcn, daß irgend ein Israelitischer GlaubenSverwandtcr sich nicht dergestalt darauf berufe, daß der Lauf der Gercchtigkeit dadurch aufgehalten werde, hat angczeigt» daß die Fest - und Feiertage der Israelitischen Gottesverehrung außer dem Sabbalh (welches jeden Sonnabend ist), folgende find: Neujahr, Versöhnungefest. Fest der Hurten (den istcn, 2ten, loten, r;ten, loten, 22sten und 2zsien des Monats Tlschri, gewöhnlich im Septem« der und Oktober); Passah, oder Osterfest (den 15ten, 16tcn, 21sten und 22sten des Monatö Nisan, gewöhnlich im April); Pfingsten, (dm6ren und 7ten desMvnatS