Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 9)
- Language
- German
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Sivan, gewöhnlich un Juni). Demzufolge sind die Der. fügungen der angeführten Bekanntmachung nur auf die obigen Fest-und Fcyertage anwendbar. 4- Abschaffung desLeibzolls imHerzogthum Weimar, inAnsehung der Westphälischen Unterthanen jüdischen Glaubens. Indem wir uns auf die im zwölften Hefte des dritten Jahrganges der Sulamith S. 42; enthaltene Nachricht, diesen Gegenstand betreffend, beziehen, theiien wir hier folgenden Konsisivrialerlaß mit. An die sammtlichenlöblichenJsraelitischen Syndikate. Kassel. Auf ausdrückljche Anweisung Sr. Exzellenz, des Herrn Ministers des Innern, haben wir Ihnen hierdurch bekannt zu machen, daß, auf die von HKr aus geschehene Verwendung, derjenige Zoll, welcher von den Israeliten bisher in den Herzoglich Sachsen - Weimarschen Landen entrichtet werden mußte, von der dasigcn Regierung, in Ansehung aller Westphälischen Israeliten, abgeschafft und verfügt worden ist, daß dieselben allda keine anderen, als diejenigen Abgaben in Zukunft entrichten, welche von allen andern Fremden zu leisten sind. Auch hieraus leuchtet miverkeunbar hervor, wie sehr es Sr. Majestät, unserm allergnadigsten Könige, am Herzen liegt, jedem Westphalcn, sowohl im Königreiche als auch außerhalb, den Genuß der ihm gebührenden Rechte angedeihen zu lassen.