Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306312--03615-2306606- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Circular an die Herren Präfekten. Kasscl, den 17 Deecmbek 1;1r.???ein Herr Präfekt! Aus mehren. bc> mir e!ngclau« ftiun Bnckircrden habe ick ungern ersehe!» müssen, daß der?9:3! er. Majestät, Sraft dessen jedeReligsta von den Dienern einer andern völlig unabhängig scyn soll, r.:ckr überall im;rönigreichr auf gleiche Weise veLstreckt wird. Man hat m ׳ sogar hin und nieder Zweifel über den ei. gentlucken Lu.'. unserer Konsiiturien m dieser Hinsicht ge« äußert. Wenn unecr den vormaligen Rezicmngcn die Dckcnnec einer Konfession verbunden »raren, den Ecisilichen einer andern für Minisicrial. Handlungen, dcrm sie nicht bc« dursten, CroVgcbührei» zu entrichten, so rührte dicß da« her, daß in jeder Provinz eine herrschende Religion vor» Händen roar» deren Diener man nickt durch Toleranz oder den Lckutz anderer Religionsvenrandrm leiden lassen wollte. Dir/Konstitution, welche die freie Ausübung jedes Eettesdrrnstrs als Grundsatz ausgestellt, hat diesen Unter, schied aufgehoben. — Es gieb: keine herrschende Religion im Königreich mehr, und folglich auch keinen Grund, der eine ReliZienSparkhki berechtig,.׳׳, könnte, von der andern «inen Tribut zu fordern, der der Gerechtigkeit und Billig» keil so sehr eirtgegen ist. Er. Majestät» indem Sie durch das Dekret vom 22. Januar 1$2$. dir Führung des Regisicrs des Civilsiandes den Pfarrern jeder Religion ander» nauren, erklärten den Grundsatz, daß b.r Ausübung jeder