Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 116 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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1X6 2. Abgaben Einer Religionsparthei an die Geistlichkeit einer andern im Staate. Nach einer geschehenen Anzeige des Syndikats zu B-e, daß nämlich die dortige christliche Geistlichkeit von den Israeliten, trotz aller Gegenvorstellungen, gewisse Abgaben, dem alten Herkommen gemäß, verlange, stellte das Konsistorium der Israeliten dem Superintendenten in B-e auf eine, der Amtswürde dieses Geistlichen an« gemessene Weise, die Unstatthaftigkeit dieser Abgabe vor. Da jedoch der Zweck dadurch nicht erreicht werden konnte, wandte sich solches an die höhere Behörde, worauf sodann von Seiten Sr. Excellen; des Herrn Ministers der Justiz bald eine deshalbige kräftige Verfügung an die betreffende Gerichtsbehörde erfolgte, durch welche die Erhebung dieser Abgabe untersagt wurde. Einige Zeit, nachdem dieses erfolgte, erschien, wahr« siheinlich auf andere Veranlassungen, folgende Bekannt- »nachung Er. Excellenz des Herrn Minister des Innern, die m Hinsicht der Untcrthanen aller Konfessionen abge« faßt ist. Ob nun gleich selbige bereits in einigen Zeitun« gen mitgethcilt wurde: so ist cs gleichwohl zweckmäßig, sic, ihrer Vortrcffiichkeit wegen, und da es der Tendenz der Culamith angemessen ist, auch in dieser Zeitschrift aufzubewahrcn.