Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 4)
- Language
- German
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IIS Verfahren nichts als eine fortgesetzte Gewohnheit unter« liegt, wie dieß im allgemeinen anzunehmcn sieht, so isi es doch, wie gesagt, dem Geist unserer Verfassung, der Ver» breilung der Toleranz in allen Angelegenheiten des Glan« be»1?, welche dieselbe beabsichtigt, geradezu entgegen ge. handelt, auch nur in Worten an ein durch dieselbe abge« schcsstes Verhältniß zu erinnern oder dasselbe fortzusctzen. Ich hoffe, daß es hinreichend seyn wird, auf diese Ansicht des Gegenstandes aufmcrksain gemacht zu haben, um er« warten zu dürfen, daß eine für eine große Anzahl unserer Mitbürger anstößige und krankende Auszeichnung in keiner öffentlichen Bekanntmachung ferner verkommen werde, setze jedoch zu allem Uebcrfluß hiermit fest, daß in keinem öffentlichen Blatte des Departements eine Bekanntmachung aufgenommen werden solle, worin, ohne daß es zur nä- Hern Bezeichnung der Person erforderlich ist, der Religion des betreffenden Individuums besondere Erwähnung ge» schieht. Zu Ihnen aber *) habe ich insbesondere das Ver« trauen, daß Sie darüber wachen werden, damit bei die« ser, wie jeder andern Gelegenheit» jede Erwähnung eines Unterschieds vermieden werde» dessen Aufhebung unter die erfreulichsten Erscheinungen der Zeit gehört. Eammtliche .hohern Behörden des Departements habe ich ersucht, zu dem Ende ihre Bemühungen mit den weinigen zu vereinigen. Ich grüß« Eie mit voller Hochachtung. Marburg am zo. May!8!!. Der Präfekt v. T i'.v t t. ) Zu den Kanton - und Ortsmeirm. D- H.