Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 114 (sequence 3)
- Language
- German
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wäre denn, daß die Religions«Benennung in besonderen Fällen zur Verständlichkeit nothwendig seyn sollte. Magdeburg den 25. May!8״- Der Präfekt des Elb«Departements, Schulenbnrg. L. Obgleich die Konstitution des Königreichs die Unter« thancn einer jeder Religionsparthei unter einander gleich« stellt, und ihrem Geiste alles fremd ist, was an die Zei« tcn der Intoleranz erinnern kann, so ist es bisher doch noch mit unter der Fall gewesen, daß in öffentlichen Be« kanntmachungen, welche Israelitische Unterthanen betreffen, dieselben durch den Zusatz: Israeliten, Mosaische Glaubensgenossen rc. ihrer Religion nach bezeichent worden sind Es ist nicht zu verkennen, daß in dieser Bezeichnung der Religion bei Gegenständen, wobei es auf dieselbe gar nicht ankommt, eine auffallende für die Israelitischen Un> lerthanen anstößige Abweichung von dem liegt, was bee ähnlichen Bekanntmachungen, welche christliche Untertha« lerthanen betreffen, beobachtet wird, indem in diesem Fall die besondere Bezeichnung der Religion nicht statt sindet, wenn dieselbe bei der Sache, welche behandelt wird, nicht in Betracht kommt. Es ist dieß hinsichtlich der Israelitischen Unterthanen um so überflüßiger, da jede Familie einen besondern Na« men führt, nach welchem sic gleich jedem christlichen Unlerthanen hinreichend bezeichnet werden kann, und wenn gleich dem bisher in Ansehung der erstcrn beobachteten