Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Merkwürdige Bekanntmachungen im Königreiche Westphalen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 2)
- Language
- German
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3״ nachahmungswürdige Muster guter Gesinnungen zu be« trachten sind*). Bekanntmachungen. A. Der liberale Geist unsrer Verfassung, welcher allen Unterthanen des Staats Gleichheit der Rechte vor dem Gesetz gewahrt, hat auch die letzen Ueberreste der Scheidewand vernichtet, welche Religionshaß und Schwärmerei unter den Bürgern eines Staatsvcreins aufgerichtet hatten. Mit der Sache selbst müssen auch die Bezeichnungen verschwinden, welche den irgend einen herabwürdigcnden Unterschied unter den Gliedern der verschiednen Religions« Partheien erinnern könnten; selbst die Bezeichnung durch die Religion, insofern sic gleichsam zur Unterscheidung von andern Staatsbürgern gebraucht wird, ist dem Geiste der Verfassung nicht gemäß. Auf' den Antrag des König!. Konsistorii der Israeliten zu Kassel, fodere ich, diesen Grundsätzen zufolge» die öffentlichen Behörden und die Bewohner meines Departements hiermit auf, sich in allen Aufsätzen und Erklärungen, welche Israeliten betreffen, der Religions-Bezeichnung derselben zu enthalten, und sie vielmehr eben so wie andre Staatsbürger, durch Stand, Namen und Wohnort kenntlich zu machen, es *) Die deShalbige Bekanntmachung des bisherigen Prä; fetten des FuldcdcpartementS/ Herrn Skaatsrarh von Reimann (jetzigen Präfekten des Oker - Deparre nicnts) haben bereits mehrere Zeitungen mitgcthcilr.