Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Schriften von und für Israeliten [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 9)
- Language
- German
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102 F. Und welches heißt ein Diebstahl auf eine feinere Art? A. Wen» man jemand das Seinige durch List, Be« trug, Uebcwcrtheilmig im Handel und Wandel, durch falsches Naaß und Gewicht u.d.g. abnimmt. F. Wenn man zwar nicht selbst stiehlt, aber gesiohlne Sachen verhehlt, oder jemand zum Stehlen Gelegenheit anweist, ist mau alsdann auch strafbar? A. Allerdings, der Hehler ist eben so strafbar als der D>cb selbst. F. Und was ist noch dem Stehlen ähnlich? A. Wer eine gefundene oder anvertrautc Sache zu« rück behalt und sie nicht dem EigenthüMer abgrebt *). *) r V.M. 22,6 — 15 י S B. M. 22, 1 — s. F. Sind dergleichen Betrügereien und Diebstähle wah« rer Gewinn? A. Nein, man verliert durch sie das Zutrauen und die Achtung der Menschen, und hat am Gcstohlnen keinen Segen *). *) 01'r. 0ut. 10, 2. Webe dem, der fein Vermögen mir ftenidem Gut inebrt, wie lange wird es dauern i er ladet auf sich Kvth. (Habar. 2, 6.) F. Wie heißt das neunte Gebot! A. Du sollst wider deinen (!Nächsten nichts als fal« scher Zeuge aussagen. F. Was verbietet dieses Gebot? A. Falsches Zeugniß zu sagen, d. h. wenn wir vor Gericht gefordert werden, um eine Sache» die wir gesehen oder gehört haben, ausznsagen, so dürfen wir nicht lü«