Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Einige Bemerkungen über die gewöhnlichen Ansichten bei der Beurtheilung öffentlicher Schulen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306309--03582-2306577- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
finden. Der Mangel eines Katechismus verursachte, daß man keinen Begriff von Grundlehren hat, und durchaus Nichts unterscheidet. Die allgenieincn Vernunftwahrheiten, die in der heiligen Schrift bloß angcdeutet oder vorausge« setzt werden, die ganze Psiichtenlebre wird von dem Ve» griffe der Religion getrennt, die als solche nur die Cerc- »nonialgesetze umfasse. Von dieser nimmt der Eine mehr, der Andere weniger an, und so schafft sich mancher eine eigene Religion. — Ein zweckmäßiger Katechismus, der dem Lehrer zur festen Norm diene, ist daher höchst noch« wendig und wünschenswcrth. — Eine der vorzüglichen Ursachen, die den guten Ein« finß öffentlicher Anstalten vermindern, ist das zu frühe Austreten aus der Schule. Man möchte gar zu bald einen Ertrag von den Bäumchen ziehen, auf deren Anbau man etwas verwendet, und kann den Zeitpunkt nicht abwartcn, wo der zarte Stamm die nöthigen Kräfte gesammelt hat. Kaum sind sie aufgeschossen, sollen sie schon Früchte tragen, und die Mühe und Kosten einbringen, die sie verursacht haben. Kaum hat der Knabe das dreizehnte oder vier» zehnte Jahr erreicht, so soll er, wie man sich ausdrückt, ausgestellt seyn, .das heißt, die seinem Stande nothwen» digcn Kenntnisse besitzen. Ob er mit vorzüglichen oder schlechten Anlagen ausgcstartet, in seiner ersten Jugend eineu zweckmäßigen Unterricht genossen oder nicht, gleichviel: er ist confirmirt, *) und muß also unfehlbar Vcr» stand genug haben. Wer aber nur einige Erfahrung hat, *) Soll heißen; er tritt das vierzehnte!cbensjahr a». D. jv