Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1812-01-01 · Heft 1 · p. Seite 61

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
4 (1812)
Issue
Heft 1
Article
Bürgerliche Verbesserung der Israeliten im Königreich Preußen
Date
1812-01-01
Page
Seite 61 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2304627-2304640-2304641-2306299--03537-2306550
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

61 §. 27• Zur Begründung der bürgerlichen Wirkungen einer gänzlichen Ehescheidung unter den Juden» ist das Erkcnntniß des gehörigen Richters hinreichend, und die Ausfertigung eines Scheidebriefes nicht nothwendig. §. 28• Da, nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, neue Gesetze auf vergangene Fälle nicht gezogen werden können, so sind die Streitigkeiten über Handlungen, Begebcnhcitcn und Gegenstände, welche daö bürgerliche Privatrecht der Juden betreffen, und sich vor der Publikation der gegenwärtigen Verordnung ereignet haben, nach den Gesetzen zu beurtheilen, die bis zur Publikation dieses Edikts verbindend waren, wenn nicht etwa die bei jenen Handlungen, Begebenheiten und Gegenständen Jnteressirte, insofern sic dazu rechtlich befugt sind, sich durch eine rechtsgültige Willenserklärung den Bestimmungen der gcgcnwärtigen Verordnung, nach deren Publikation, unterworfen haben sollten. §. 20. In Absicht des Gerichtsstandes und der da« mit verbundenen vorniundschaftlichen Ä.׳r»oaltuNg siudct ebenfalls zwischen Christen und Juden kein Untcrschieo,tau Nur in Berlin bleibt cs vorerst bei dem den Juden ange« wiescnen besonderen Gerichtsstände. §. zo. In keinem Fall dürfen sich Rabbiner und Juden -Aeltestcn weder eine Gerichtsbarkeit noch eine vor« mundschaftliche Einleitung und Direktion anmaßen. tz. gi. Fremden Juden ist es n.cht erlaubt, in den hiesigen Staate» sich nieder;u>assen, so lange sie nicht das preußische Ltaatsbürgerrccht erworben haben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.