Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Juden in Rom
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 22)
- Language
- German
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24 ganz von ihnen ab, und die zu Rom haben, wie sich ver« mulhcn läßt, ruhige Tage unter seiner Regierung gehabt*). Nachdem er seinen beide» Söhnen das Reich gethcilt hatte, kamen Rom und das Abendland unter Honorins Herrschaft. Dieser, wenn auch cisersvoll gegen die Ketzer im Christen« thum, war gegen die Juden von billiger und duldsamer Gesinnung. Er erklärte, „es scy der Ruhm eines guten „Fürsten, jeder Gemeinschaft die erworbenen Rechte zu „lassen, und sie dabei kräftig zu schützen und zu schirmen, „wären sic auch andern Glaubens als er selbst." Er sicherte ihnen das so oft bestrittene Eigenthum ihrer Drthaufer, untersagte jede Störung ihres Gottesdienstes, hob das Gesetz auf, das ihnen verbot, Christensklaven zu halten, und wollte nicht, daß sie am Tage des Eabbalhs vor Gericht gestellt würden. Doch das Ausrichten neuer Bet« Hauser mochte er ihnen niemals gestatten. Auch die einträglichen Stellen, die sie unter dem Titel Agenten in den Provinzen und bei den Heeren, oft von den Kaisern erhalten hatten, benahm er ihnen; wie er sic denn überhaupt von allem kaiserlichen Dienst nn Heere und im gemeinen Wesen fortan ausschloß: nur die noch Aemter hatten, sollten sie bis an ihren Tod behalten. Der Haß gegen den Morgenländer, der eingebürgert in Rom seit sechs Jahrhun« dcktcn» iianier noch und geflissentlich, die alte feindliche Sitte beibehiclt, dieser Haß, der nunmehr neue Nahrung gefunden hatte im neuen Glauben, wurzelte immer tiefer ') In feinem letzten Jab re gab er noch ein Gesetz, dag den Juden Gewiss, »sfreitzcit und ungestörten Gottesdienst sicherte. Cod. Thwd. i,. XVI. T. VJII. L.JX.