Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd.4 H. (1811)
- Article
- Imre sefer u.s.w. [Rezension]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 259 (sequence 4)
- Language
- German
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-59 zu belehren. ״Unsre Pflicht ist nach dem Ausspruche der Schrift ju arbeiten, uns auf eine Kunst oder ein Handwerk zu verlegen (legtn) und dann auf die Güte Gottes ver« trauen, die unserin Handwerke Glück und Gedeihen giebt. Manchen halt der Familienstolz ab, sich mit einem Handwerk abzugeben. Ich stamme aus einer vornehmen Fainilieh»»-, denkt er, sie zahlt so viele Rabbiner, wie könnte ich ein Handwerker werden, und mich der Geringschätzung anssetzen, mit welcher man diese Klasse Menschen zu behandeln pflegt? — Allein kein vernünftiger gesitteter Mensch kann Bauern, Handwerker, und überhaupt niemanden (jemanden) gering achten, der sich durch ein nützliches ehr« liches Eewerb ernährt. Nur der Müßiggänger, der Träge und der vom Schweiße anderer Menschen leben will, ist verächtlich; Fleiß und unverdroßne Thatigkeit hingegen werden in jeder Arbeit, Handthierung und Verrichtung ge« schätzt und gelobt. Wir finden in Talmud, daß die großten weisesten Rabbiner, sich eine Ehre daraus gemacht, die Werkzeuge, womit sie arbeiteten, auf den Schultern zur Schau herum zu tragen. Sie sprachen dabei: Löbenswerth ist ein Handwerk! es ehrt den Mei« ster: der Kunstfertige kann vorKönige hin« treten! Da nun das Handwerk Brot und Ehre bringt, so muß man es nicht mit Ueberdruß und Widerwillen, sondern mit Lust und Vergnügen treiben, wie die Rabbiner sagen: L i c b e d i e A r b e i t.-Die Rabbiner ma« chen es jede« Vater zur Pflicht: seinen Sohn ein Handwerk oder eine nützliche Kunst lehren zu lassen. Hieraus ergiebt sich zugleich die Schuldigkeit eines vaterlosen Jünglings der seinen Vater (nämlich) in der