Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1811)
- Article
- Imre sefer u.s.w. [Rezension]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 207 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2304627-2304628-2304630-10858302-2305669--03161-2306016- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
207 ben sich leben zu lassen (*5 .(וחי אחיך עטן) Wenn die Denennung אח schon den Israeliten auszcichnend benennt , wozu der öfter: Pleonasmus z. V. im z. B. M. Kap. 25 V. 46 15 ובאחיכם בני ישראל• V. M. 15 12 אחיך העברי Kap. 24. 7 ב!אחי.ו מבני ישראל? Beim zehnten Gebote: du sollst keine Begierde hüben nach deines Nächsten Eigcnthum, spricht der Verf. von zweierlei Arten der Begierden, von der flüchtigen (חאוהעוברה) und bleibenden (האוהקימה). Die erstere, ein flüchtiger Wunsch nach etwas, steht nicht in unsrer Willkühr und kann nicht wohl verboten werden (ungeachtet AbenEsra im Commentar zu den 10 Geboten anderer Meinung ist). Die Schrift befiehlt aber den Wunsch schnell zu unterdrücken, damit er nicht in Leidenschaft ausarte, die den Wünschenden zu manchem Laster verleiten würde. Ein sehr treffendes Beispiel sucht das Kind zu überführen, welch eine vielglicdrige Kette von Bosheiten aus einer solchen Begierde entstehen könnte (Abschn. 121.). Am Ende wird der Unterrichtete ans den grossen Ultterschied aufmerksam gemacht, der zwischen den Pflichten des Menschen gegen Gott und jenes des Menschen gegen seinen Mitmenschen Statt findet. ״Wer ein Gesetz Übertritt, heißt es, das nur Gott allein angcht, kein Mensch aber darunter leidet; wer z. B. in seinem Zimmer ein Bild gottesdienstlich verehrt, den Namen Gottes vergeblich ausspricht, den Habbat nicht nach der Vorschrift heilig hält, oder andrre Gebote von dieser Gattung nichtgehörig beobachtet, kann, sobald er sein Vergehn aufrichtig bereuet (und cs keinen Enifirrss auf feinen praktischen Lebenswandel erlangt hat)