Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1811)
- Article
- Imre sefer u.s.w. [Rezension]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 13)
- Language
- German
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206 Was der Verf. indeß am Ende dieses Gebots be« hauptet: ״Wenn die Schrift mit dem Israeliten von sei« nein Glaubensverwandten spricht, alsdann bedient sie sich nicht mehr des Wortes: N ächsten, sondern der Benennung Bruder", kann Rec. noch nicht durchgängig für wahr finden. Er glaubt, daß die Worte: את (Bruder) JH ("Freund, Nächster) und עמית (Neben - Mitmensch), Synonyme find, und daß die Schrift den Israeliten sowohl רע , als den fremden Glaubensgenossen את nennt. Rec. legt dem Vers ,)-m z. Buch Moses Kap.!8 D. 7׳ז. vor und fragt, wie er, seiner Behauptung nach, den Gesetzgeber in jener Lehre:לא תשנא את אחיך בלבבך ver« thcidigen würde? b) Erhellet aus dem!8- Verse desselben Kapitels, daß der Gesetzgeber jetzt bloß dem Israeliten gegen den Israeliten Verordnungen macht, indem es ja deutlich heißt ביי עמך K i n d e r d e i n e r Nation (denn das Gebot der Menschenliebe gegen jeden Menschen ohne Ausnahme befindet sich etwas spater (V. zg. 34.), wo cs heißt:liebe den Fremden wie dich se l b st) 4. V. Mos. K. 15. V. 16. ihr (Israeliten) und der Fremde seyd gleich vor dem Ewigen!) und diesem giebt er den Namen רע, c) Ein Vers vorher heißts: Geh nicht als Anbringer unter deine Nation (בעמך) und stehe nicht still be, der Gefahr deines Nächsten <רעך> <l) Die Lehre vom Eutlassinigsrecht ist bloß nationcll (;. Buch Moses Kap.!;.) und da heißt der Israelit bald רע und bald 3 (־‘אחm g. B. Mos. Kap. 25. V. 35. z6. wird von einem Frem» den und Geduldeten gesprochen (גר :תרעב) und da verbotet der Gesetzgeber Zins und Ucbcrschuß zu nehmen, sondern sich vor Gott zu fürchte» und den Bruder ne-