Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1811)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 133 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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dm durfte — den Männern der großen Versammlung (Synagoga magna) übertrugen, die denn überall Religionsschulen bildeten, mit gcschicktcrn Gesctzkundigcn versehen; wie aber die Zweifclsncht und getheilte Meinungen es erforderten über die Gesetze schreiben zu müssen, zu welchem Ende Rabbi Je hu da Hanassi alle Gebote, Urtheilssprüche, welche die mündliche Auslegung enthielt, nebst allen Zweifeln und verschiedenen Meinungen sammelte und sie in einem kurzgefaßten Buche vortrug, welches Misch» ne genannt wird, und wie endlcb, da auch die Mi sch ne zu neuen Mißhelligkeiten Anlaß gab, Rabina und Rab' Asse die Herausgabe jenes weit großem Werks» die G a m a r a oder der Talmud genannt, zu veran» stalten gesucht haben, eine Sammlung von den verschieden« artigen Gesetzesauslegungen nebst den dagegen gemachten Einwürfen, und antorisirter Entscheidung, welche aber auch außer den gelehrten Streitigkeiten eine Menge der er» habensten Lehren und Sittensprüche enthält u.s.w. Bei dem 11. Artikel wird das Kind aufmerksam ge» macht, daß nur Gott allein es vermag nach der strengsten Gerechtigkeit zu belohnen und zu bestrafen, indem er all» wissend ist, jeden kleinen Umstand der Handlung weiß und von keiner Leidenschaft bestochen werden kann. Oie scheinbaren Ungerechtigkeiten in dieser Welt werden in einem des» fern ausgeglichen. Dieser heilsamen Lehre — die man besonders in unsrer egoistischen Zeit dem kindlichen Eemüthe nicht lebendig genug eingraben kann — legt der Vers, die Stelle in der Mischne zum Grund: ״Die Gebornen sind be» stimmt zum Sterben, die Verstorbenen wieder aufzuleben