Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1811)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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12? K) Alle religiöse Verpflichtungen sollen sowohl aus der heiligen Flammenschrift der Natur als der B i b e l durch kräftige Sentenzen belegt werden. L) An den religiösen Theil schließe sich der moralische an, und hell und klar erscheinen nun dem Kmde die m oralischen Pflichten in dem zwiefachen Verhältnisse' in welchem der Mensch gegen sich selbst und gegen seinen Nebcnmenschen stehet, welche sich sä mm tlich in einem religiösem G e m ü t h e in einem einzigen vereint« zen: Ganz und in Allem dem zu leben, der die Quelle alles Lebens und Daseyns ist. Daher sollen auch M) die moralischen Lehren der religiösen Sanetion nicht entbehren. Gut wäre es, wenn auch sie aus den Stellen des Buches aller Bücher belegt werden könn« ten. Der Lehrer hätte dann um so mehr Aehnlichkeit mit dem göttlichsten Religionslchrer Moses, der Alles, Polizeigesetze, Eesundhcitslehren u. s. w. als religiöse Gebote vortragen mußte, als Befehle des lebendigen Gottes. Nach diesen Voraussetzungen nehmen wir das oben« angezeigte Buch zur Hand, um uns und das denkende Publikum zu überzeugen, in wie weit es den gemachten Forderungen entspricht oder sie verfehlt. Der Verfasser hat sich schon langst der gelehrten Welt durch verschiedenartige Schriften als einen denkenden Kopf angckündigt, und mit freudiger Begierde nahm Rcc. ein Buch zur Hand (auch zu Herzen), das einen Mann zum Verfasser hat, der sich um das Wohl seiner Glau« bensgcnossu: und der werdenden Geschlechter so viele Ver» diensie erworben. Er legte es auch nicht unbefriedigt aus