Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1811)
- Article
- Über Schaatnez (Schaatnes)
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 Zum Beweise des letzten Satzes führt unmittelbar die Thalmudischc, logisch - richtige Regel: כדל ופרט ו2לל אי אתה רן אלא כעין הפרט , d. i.: wenn im Penta« tcuch ein Gesetz zuerst allgemein, dann concret und dann abermals allgemein ausgcdrückt ist, so gilt dasselbe nur von dem concreten im Gesetze bestimmten Falle allein. Der Grund hievon wird von den Thalmudisten auf folgende Weise angegeben: מפרט שהוא צריך לכלל וכלכל?1 שהוא צריך לפרט/ d. h.: denn der concreteAusdruck beschrankt den allgemeinen, und der (zweite) allgemeine beschränkt abermals den concreten; mit andern Worten, er ist nur eine nähere Beschreibung der Gattung, unter die das Individuum gehört. Wenden wir nun diese Regel auf das vorliegende Gesetz an, und nehmen die beiden Gesetzstellen (z. Mos. XIX. 19. u. 5 Mos. XXII. 11.) zusammen, so lauten sie:?ובגד כלאיפ שעטנז צמרופשתם יהרו לא יעלו עליך, d. i.: Ein gemischtes Kleid (allgemcincr Satz), Echaatncs (besonderer Satz) aus Wolle und Baumwolle zusammen (allgemeiner Satz) sollst du nicht anziehen. Durch das Wort שעטגז wird hier der allgemeine Satz: j e d c s g e m i sch t e Kleid, näher bestimmt, und bloß auf die Kleider, Schaatnes genannt, beschrankt; der zweite allgemeine Satz: aus Wolle und Baumwolle zusammen, beschreibt das tl1״,crLtum, und weiset ihm seine Gattung an: cs sind Kleioer, die aus Wolle und Baumwolle zusammen verfertigt sind, und die ihr nicht tragen sollt. Offenbar war demnach der Wille des Gesetzgebers, bloß die Kleider, Schaatnes genannt, zu verbieten, und