Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 147 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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niifcn bei einer Handlung gegeben, welche mit größter Zcycrlichkeit zu begehen ist. Wir sinden uns demnach veranlaßt, jenen auf keinem festen Grunde ruhenden Gebrauch hierdurch zu untersagen und vielmehr zu verfügen, daß jede Trauung im Innern der Synagoge, oder wenn die Brautleute verhindert seyn sollten, sich dahin zu begeben, in einem schicklichen Zimmer verrichtet werden müsse. Zugleich erwarten wir, daß jeder der .Herren Rabbiner die Trauungen selbst verrichte, und nur dann, wenn ihm solches durchaus nicht möglich seyn sollte, eine andre dazu schickliche Person, die im Stande ist, eine passende Rede zu halten, beauftrage, seine Stelle zu vertreten. Uebrigens sind in Zukunft die sieben Segensprüche (שבע ברכלת) bei der Trauung von Niemanden anders als von demjenigen zu verrichten, der die Trauung vor. nimmt. ' ■ ' ’ ' ׳ Wir erneuern Ihnen die Versicherung unserer Hoch» achtung. König!. Westphal. Konsist. der Israeliten. Königreich W e st p Halen. Konsistorium der Israeliten. Nro. '-Z D.T. . dtä die simmrtl. Herrn k^abbmer. .. Kassel am n. Mai igio; Herr Rabbiner! Die höchste Vorsorge ist erforderlich, daß Wittwen durch Unterlassung der Dorsichtsmaaßregeln bei ihrer er» L2