Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 3 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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indessen emc ausführlichere Verfügung deshalb Nachfolge», in welcher die Abschaffung aller bei dieser öffentlichen Handlung statthabeuden Mißbräuche naher bestimmt scyn wird. Wegen der unter den Israeliten üblichen sogenannten Chalizaertheilung, die sich auf die heilige Schrift gründet, und die bei de» Ehepakten der Israeliten jederzeit in Er. wägung gezogen ward, ist eine besondere Verfügung dcS König!. Konsistoriums an die Rabbinen erlassen worden, d.׳e Wir rvcnfülls hier nnttheilen. Beeinigen Huer bereits siattzchabten Trauungssellen, wo cs sich ereignete, daß die prüder des Bräutigams konscriptionssahig waren, hat der Herr Konsistorialrakh Berlin, als Rabbiner des Eprcngcls Kassel, bei der Trauhandlung zugleich durch die Erwähnung einer Bedingung (תנאי hu) die Braut in den Stand gefetzt, daß sie, im Fall ihres Mannes Drü׳ der den Fahnen folgen sMcn, und sie als etwanige demnächstige Wittwe also keine Chasiza zu erhalten vermöchte, dennoch wieder Heimchen könne. Königreich Wcstphalen. Konsistorium der Israeliten. Nr», -oi-i D. B. An die sämmtl. Herren Rabbiner. _____Mai!8:0.׳ Herr Nabbiner! Bisher ist es an einigen Orten Gebrauch gewesen, die Trauungen unter freiem Himmel zu verrichten, und dieß hat nicht selten Veranlassung zu unschiäiichen Ercig».