Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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zu hasten; falls der zurücktretende Thcil sie nicht an dein, zur Hochzeit bestimmten Tage bezahlte, ohne daß Letzterer zuvor belangt zu werden braucht.?! ch k z c h n t e n s. Alle bisher genannten Personen erkennen jeden Punkt gegenwärtiger, ihnen vorgclcsenen Uebercinkunst, als ihrem Willen völlig gemäß, an, und unterzeichnen die, im Notariats - Archiv aufzubcwahrcnde Urschrift dieses Instruments eigenhändig*). Co geschehen zu .... am .... im Jahre . . e (Israelitischer Zeitrechnung am.... im Jahre!c.) Unterm 24tcn April erschien von Seite des Koiisisteriums der Israeliten, folgende Beranntmachrmg wegen der, dm Westphalischen Israeliten zngcstandcncn, auszedchntcrn Freiheiten in Ansehung der Leipziger Messen: ״Obgleich bereits seit geraumer Zeit den Wcstphalischen Israeliten, bcy Gelegenheit der Leipziger Messen, die mcijkn der ehemals erduldeten Erniedrigungen erspart worden sind; so fanden sich doch noch einige Ucbcrblcibscl davon. Aber auch diese werden nunmehr nicht ferner Statt finden. Vielmehr ist von Seiten des König!. Sächsischen Ministeriums,)der Königl. Westphalischen Gesandtschaft zu Drcsden die Versicherung crtheilt worden, daß künftig kein Wcsixhalischer Israelit in Sachsen eine andere Behandlung, .*) Sind nichtschreibckundige Vorhanden; so wird dies nstürlich vom Herrn Notar ausdrücklich bemerkt.