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Sulamith · 1810-01-01 · 1 Bd. 2 H. (1810) · p. Seite 97

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Dritter Jahrgang 1810-1811
Issue
1 Bd. 2 H. (1810)
Article
Westphalen [Nachricht]
Date
1810-01-01
Page
Seite 97 (sequence 11)
Language
German
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97 roic jeder ändert Reisende, besorgen dürft. Jeder von ih» neu wird d:mnach zu Leipzig weder, wie bisher, höhere gebühren für gerichtliche Verladungen, noch höheres Standegeld entrichten dürfen, noch irgend einer Beschrankung in Ansehung der Verkaufszeit mtterworftn seyn, welcher nicht jeder andere Slanbensgenosse ebenfalls unterwerfen wäre, noch auch endlich gehindert werden, nach zehn Uhr AbcndS, wenn er es für nöthig findet, seine Rückreise anzutr-eten; ohne daß er einen sogenannten Indenzcttel zu losen braucht, welches alles bisher, zun! Nachrheile der Wesiphalifchcn Israeliten, sich anders verhak« reu hat". ״Wir raschen uns das Vergnügen, diese angenehme Veränderung der Verhältnisse, von per wir so eben unterrichtet worden sind, den sammtlichen Gemeinden des Königreichs Wesiphalcn hierdurch bekannt zu machen; damit jedes Mitglied derselben, welches die Leipziger Messe bu : sucht, sich solches zur Richtschnur dienen lassen möge". ״Die Herrn Syndiken wollen deshalb die beigeheuden Crcmplare gegenwärtiger Bekanntmachung den Gemeinden ihres Syndikats - Bezirks ungesäumt mittheilm!" . Königs. Westphal. Konsistorium der Israeliten. ז Dcrlin. Kalkarü Steinhardt- Frankel. HtmemsM,... Merkel, Sekretär.

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