Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 92 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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92. Außerdem verspricht der Bräutigam Fünftens, seiner Braut einen Trauring zu geber auch für.Franken Geschenke;n machen, welche/ ihr Eigenrhum chird in dem Augenblicke, als sie es eich pfangt. Waren ihr auch die Geschenke vor VoLziehun.- der Ehe gegeben; so behalt sie solche, Falls auch letztere durch Schuld des Bräutigams oder dessen Ableben mV mals erfolgte. Wären sie aber noch nicht gegeben, u::/ die Ehe würde nicht vollzogen; so fallen sie, gleich - der/ an die Eyevollziehung geknüpften, Morgrngabr, wer und findet nur die, ob'en in! ersten Artikel fesigesitzu Strafe Statt. Nicht minder sagt, j Sechstens, der Bräutigam zu, . . . Franken i,1 bi•/ Ehe zu bringen (auch feiner Braut einen Ehaliza - Trief! von seinen erwachsenen Brüdern, vor der Hochzeit, aus-! zuwirkcn *) Sie , die Braut, hingegen verspricht ihren, Bräutigam, Siebentens, ihm am Hochzcitsmorgen die Sun!- me von . . . . Franken, als Brantfchatz, zuzubringen, auck, Achtens, mit Kleidern für die Festtage sowohl als auch für die übrigen Tage, sich, vor Dollzichung der Ehe, zu versehen , jedoch so, daß die.Anzahl und Defchasfenheit derselben lediglich von ihrem und der Ihrigen Gutdünken abhange. Unter dieser Bestimmung will sie auch andrebcwcglickc Sachen mit in die Ehe bringen, welche ״) Die in ( ) geschlossenen Worte dieses Artikels finden nicht Statt, wenn der Braurigam keinen, und andern sich, wenn rr nur einen erwachsenen Bruder hat. -