Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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S-r Entwurf zum Ehevertragc. Der ewige allgütige Schöpfer und Erhalter dieftrErde segne den heiligen Bund, bctt er einst im Paradiese stiftete, und der heute auch zwischen nachstehenden Personen verabredet,ward: nämlich der Jüngling'), Herr N. N., Cohn des Herrn N.N. und dessen Gattin, der Frau N. N., hat zu seiner künftigen Ehegattin die Jungfrau N. N., Tochter des Herrn N. N. .und dessen Gattin, der Frau N- N., erkoren. Beide Verlobte sagen sich unvcrbrüchliche Treue bis in den Tod zu, und wollen sich, wenn cs nicht früher geschehen sollte, längstens am.des Jahrs Achtzchnhundert und .... (nach Israelitischer Zeitrcchnung am ... . des Jahrs . . . . ) nach vorgangiger Ausnehmung der deshalbigcn Civil-Akte und Trauungs- Ceremonie, nach der Weise Moses und Israels, wirklich ehelich vereinbaren. Cie versprechen sich zugleich Folgendes gegenseitig: Erstens. Derjenige Theil, welcher etwa diese Verlobung nicht, zur bestimmten Zeit, durch Vollziehung der Ehe, in Wirklichkeit setzt, soll, wenn er keinen gültigen *) Oder der Wittwer. Es versteht sich, daß hier, wie überall, die nörbigen Abänderungen vom Herr» Notar zu treffen stud, weicher zugleich (wenn dieser.Vertrag tiidjt etwa einem, besonders zu entwerft,,den Notariatsinstrumenr nur angehekret würde) das Erfoderliche wegen der Zeugen binzuzusügen hätte. Gegenwärtiges Formular nämlich soll nur dazu dienen, um zu zeigen, wie ein solcher Vertrag gemacht werden kann, nicht wie er gemacht werden muß.