Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1810)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1810-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Ehe mittelst der Civilakte, vor Notar und Zeugen geschlos« sc» werden, weil sie sonst ungültig seyn würden. Die ׳isherigr, Einrichtung, nach welcher die Ehepakten der Zs. iciiliten an einigen Orten n a ch Einsegnung der Ehe voll-;egen wurden, kann folglich nicht mehr Statt finden. Es dürfte demnach, zu Ersparung mehrerer Weitlaiistigkeiteir und wiederholter Aufsatze, rathsam seyn, daß gleich bei Verabredung der Ehr, die Ehepakten selbst vollständig vcr Notar und Zeugen abgeschlossen würden. Zn diesem Betrachte, und also um die Zfraclitc» vor cincr Menge sonst unvermeidlicher Streitigkeiten zu bewahren, haben wir für unfere Wicht geachtet, ein Formular zum ChcVcr» trag: zu entwe-fen. Solches thcilcn wir dcninach in hin« reichender Anzahl den , Herren. Syndiken auf den folgenden .Seiten mit; indem wir sie zugleich auffordcrn, jedem Vor. -sieheramke ihres Syndikats-Bezirks sechs Exemplare hier« von alsbald znzuftrt-gen, damit die Herren Vorsteher ^solches den Ehelustigcn ihrer Gemeinden jedesmal überlie« fern können, um, wenn d i e se wollen, bas Form»- lar, mit den Veränderungen, welche sie gut finden, sich zur Achtschuur zu nehmen, demnächst aber dieses Formu« lar dem Vorsieheramtc zuräckzuüeftm. Die Brautleute werden zugleich auf die Nskhwendig« seit hierdurch aufmerksam gemacht, daß sic, alsbald nach erfolgter Erfüllung der :m Ehcvertrage enthaltenen Der« bindlichkciten, sich deshalb gegenseitig vor Notar und Zeu« gm quittirca. König!. Wcstphäl. Konsistorium der Israeliten. Jacobson. Berlin. Kalkar. Steinhardt. Frankel. Hcineman». Merkel, Sekretär. 6 UI. Ichrg. 1. Band.