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Sulamith · 1810-01-01 · 1 Bd. 1 H. (1810) · p. Seite 23

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Dritter Jahrgang 1810-1811
Issue
1 Bd. 1 H. (1810)
Article
Einige Blicke auf die Bemühungen der deutschen Israeliten in Hinsicht ihrer Kulturbeförderung
Date
1810-01-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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23 ־־- . 9) Das höchste Lehrgeld soll in zva fl. bestehen. 10) Kein Dorfbewohner soll durchaus verlangen kön« ״ ucn, daß sein Cohn da6 Handwerk in der Stadt erlerne, in Fallen aber, wo dieses nicht anders thunlich ist, soll die naher gelegene Stadt vorzüglich vor der entferntere zur Lehre auscrsehen werden. Nebst dem sind, wie sich von selbst versieht, hierin, so wie in allen hier vorkomwenden und dahin cjnschlagendcn Punkten, die bestehen« den allgemeinen Polizcigcfttze und die vorgeschriebcnen Geschaftöformen und Behörden - Verhältnisse genau zu beobachten. 11) Armen Eltern, welche ihre Sohne wahrend der Lehre verköstigen und kleiden, soll nach dem Ermessen der Distriktskommission eine gewisse Unterstützung, die jedoch— nicht über 25 fl. jährlich betragen darf, verwieget wer- ' den. Auch kommt solche nur ganz armen Leuten, d. h solchen, welche durchaus unvermögend sind, an Kosten der Handwerks-Erlernung ihrer Kinder etwas zu bestreiten, zu statten.- Diejenigen aber, welche zum Theil hierzu beitragen können, sollen nichts erhalten. 12) Die Zeit, in welcher die Bewerber sich zu rncl« den haben, ist Weihnachten, damit die Untcrstutzungs- Derwilligung von da bis Ostern, wo die Jungen der Schule gewöhnlich entlassen und in dir Lehre gegeben wer« den können, berichtigt werden kann. Die Provinz-Vor« stände haben daher die Untersiützungs - Gesuche jedcs Jahr auf einmal und zwar kangsicns bis Ende des Jänners an den Overrath einzusenden, damit bis Ostern 'von diesem die höhere Genehmigung emgcholt seyn kann.

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