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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 3 · p. Seite 266

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 3
Date
1845-01-01
Page
Seite 266 (sequence 66)
Language
German
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266 stehen,*) als Privatdoeenten, außemrdeutljche und ordentliche Professoren der medicinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen und sprachwissenschaftlichen Lehrfächer zugelassen werden/- (Jup Civilstaatsdienste, jedoch nach obigen Bestimmungen, sind- - bereits Juden, Die im Militär gedient, angestellt und ein jüdischer Arzt ist bereits Doceut an der Berliner Universität.) „Zn Ansehung der Pflicht zur Ablegung eidlicher Zeugnisse und der diesen Zeugen beizulegenden Glaubwürdigkeit findet sowohl in Civil - als Kriminalfachen zwischenden Juden und den übrigen Unterthanen kein Unterschied mehr Statt." Für die inneren Einrichtungen der jüdischen Gemeinden sind besondere Bestimmungen in dem Edikte^enthalten, und bald wird z. B. auch in Berlin, wie bereits in andern preußifchen jüdischen Gemeinden , die Wahl von 21 „Repräsentanten der Synagogeügemeiyden" vor sich gehen. Die Kultus- und Schulangetegenheiten in diesem Edikte betreffend bleibt übrigens noch gar Manches zu wünschen übrig, worüber ehestens mehr. Se. Hoheit der ältest-regierende Herzog von Anhalt-Dessau hat unterem 11. März 1848 ,/die unbedingte Emancipation der Zu den" in seinem Lande ju bewilligen geruht. Se. Hoheit der Groß Herzog von Mecklenburg- Schwerin hat das bis Zohannis 1817 erhobene Zudenschutzgeld aufgehoben. Es soll aber noch" 3 Zahre lang *) In dem ersterwähnten K. Edikte vom II. März 1812 heißt es 8. ^, unbeschränkt, wie folgt: ,Me (die Juden) können akademische Leyr? und Schule, auch Gemeindeämter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten/ Nach fünf und dreißig Jahren, nachdem die Juden im Befreiungskriege Gut und Blut für ihr preußisches Vaterland geopfert, geht man also durch solches kleinliche Ausklauben der Lehrfächer und Vorbehalten in Preußen ^zurück! Daß an Statuten der Universitäten damals kein Gedanke war, beweisen die damaligen jüdischen Docenten an den preußischen Universitäten, z. B. der rühmlichst bekannte Jurist Herr I)r. ^jur. Rubo in Berlin (früher Docent in Halle) u. A. m. Ueber das jetzige Benehmen der gedachten Universitäten in diesem Punkte, künftig.

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