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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 3 · p. Seite 267

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 3
Date
1845-01-01
Page
Seite 267 (sequence 67)
Language
German
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-.267 . bezahlt werden und für den Betrag (7666. Lhaler jährlich) ein Seminar für jüdische Lehrer errichtet werden. (In diesem Lande befanden sich ,'m Fahre 1846: 3310 Juden.) Auch im Mecklenburg-Strelitzischen hört das Zudenschutzgeld m\ Ostern 1848 für den Staat auf und ist den Gemeindekassen für ihre Schulen u. s. w. zugewieftn worden. Der Erb g roß Herz o g M itr eg ent v o« Hessen- Darmstadt K.H. hat durch den Herrn Minister von Gagern in der Ständekammer erklärt, „er wolle die Kultusfreiheit zugleich dahin verstanden wissen, daß die bürgerlichen und politischen Rechte der Hessen ohne Unterschied des Glaubens und der Konfession gleichgestellt sind/ (Bert. Zeitg. v. 13. März 1848.) Homburg v. d. H., den 8. März 1648. „Fortan soll, nach einer gestern erschienenen landesherrlichen Per-, ordnung, kein Unterschied weder zwischen christlichen noch jüdischen Unterthflnen Statt finden." (Berl. Zeitg.) Oldenburg. Die jüdische Gemeinde dieser Residenz hatte sich wegen Bevorwortung eines Gesuchs um bürgerliche Gleichstellung mit den Christen an den Stadtmagistrat und den Stoidtrath — die Stadtverordnetenversammlung — gewendet. Beide Kollegien haben einzeln und einstimmig erkärt: sie hielten es nicht nur für unbedenklich, sondern erkannten darin auch eine Forderung der Vernunft und des Rechts, und haben darauf ausdrücklich ein Gesuch an die gesetzgebende Gewalt gerichtet. Der. Proklamation Sr. Maj. 6eS Königs von Bayern vom H. März 1848 zufolge, wird an die Stände des Reichs unter den Gesetzvorlagen auch eine : „über Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten" Vorkommen. (Ueber die Verhältnisse der Juden in Würtemberg, Baden, Hannover, Weimar, Lippe-Detmold, Sachsen u. s. w. ehestens.)

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