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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 3 · p. Seite 265

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 3
Date
1845-01-01
Page
Seite 265 (sequence 65)
Language
German
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265 mein hinlänglich durch die in den Berliner Zeitungen vom 6ten, 7ten und 9teu August 1847 enthaltenen königlichen Gesetze über diese Verhältnisse bekannt, und da bei Hoffmann und Comp, in Berlin die gesummten Verhandlungen, die preußischen Juden betreffend, im Drucke erschienen sind, so wollen wir vorläufig und bis auf Weiteres hier darauf nur Hinweisen. Ewig denkwürdig bleiben indeß — abgesehen von verschiedenen illiberalen Aeußerungen und unrichtigen Beschuldigungen einzelner Ständemitglieder gegen die Juden — die vortrefflichen Vorträge und Aeußerungen so vieler der ausgezeichnetsten und intelligentesten Männer Ln dieser Versammlung, die kräftig ihre Stimme für die Gerechtigkeit, und also auch zum Wohl der Juden, erhoben haben, und daß nur durch eine Majorität, von einer einzigen Stimme (226gegen 219) die Cmancipation der Juden abgelehnt wurde. Wir werden in den nächsten Heften die Hamen aller derjenigen edlen Menschenfreunde hier ausführlich auführen, die sich durch ihre Bemühungen in den Herzen aller Inden ein ewiges Denkmal gesetzt haben. *) Den Ünterthanen jüdischen . Glaubens stehen nun, in Folge des gedachten neuesten Edikts vom 25. Juli 1847, „insoweit dieses Gesetz nicht ein Anderes bestimmt, im ganzen Umfange der Monarchie neben gleichen Pflichten auch gleiche bürgerliche Rechte mit den christlichen ünterthanen zu." einem unmittelbaren oder mittelbaren Staatsamte, sowie zu einem Kommunalamte, kann ein Jude nur dann zugelassen werden, wenn mit einem solchen Amte die Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder exekutiven Gewalt nicht verbünden ist. An Universitäten können Juden, soweit di^ Statuten nicht entgegenüber diesen Gegenstand. — Ob aber bis jetzt diese Abgaben aufgehoben sind und werden konnten, oder nicht, wissen v wir nicht. *) Der humane Fürst zu Lynar, Mitglied de» vereinigten Landtags, schrieb dem Herausgeber dieser Zeitschrift unterm 30. Juli 1847 Folgendes: „—— Ich kann mir nicht daS geringste Verdienst beimessen, denn wenn ich für die Sache Ihrer Glaubensgenossen auch meine schwache Stimme erhoben habe, so folgte ich nur meiner innern Ueberzeugung und übte eine Pflicht der Gerechtigkeit. Möge diese Gerechtigkeit, w. lche in einem wahrhaft christlichen Staate nicht fehlen sollte, Ihnen Allen bald werden u. s. w." iS*

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