Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 124 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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; 124 " :. uftc altdeutscher intoleranter Einrichtungen solcher Art für Frankreich wahrscheinlich ihren Ursprung haben und seit der Sanhederinzeit im Jahre 1807, bis jetzt auch immer noch fort- . bestanden, in dieser wichtigen Sache unthätig blieben, besonders da ihnen doch das erwähnte Streben des wcstphälischcn Konsistoriums der Israeliten nicht unbekannt bleiben konnte und es doch auch seit jener gründlichen Abhandlung dieser geistlichen Behörde nicht an manchen erschienenen, wenn auch nicht die Sache erschöpfenden, deutschen Schriften über diesen Gegenstand fehlte, durch welche fic wenigstens darauf aufmerksam gemacht werden konnten.* * •*)) Nunmehr erst, nachdem ein Israelit einen andern Israeliten dort zur Ablegung eines Eides in alter Form hat gerichtlich zwingen lassen wollen, und letzterer fich berechtigt fühlte, diese Form zu verwerfen, traten auch dortige Rabbiner auf und bewiesen, was sonst schon erwiesen war, daß die israelitische Religion keineswegs solche Eide und Cercmonien dabei vorschreibe, und nun endlich folgen gleichwohl allerdings lobcnswerthe und nützliche, HirtenbrirM post festnm nach, welche Aufschlüsse über diesen Gegenstand geben?') — geschieht. 7- Es giebt ja auch wahrlich viel wichtigere und wc: sentlichere Dinge noch in Israel zu ordnen, — *) 3• B. Über den Eid der Juden. Eine Bertheidigungsschrift u. s. w., vüü vr. Ehr. Schreiber,- Superintendenten, und Jfaac Heß, (H2"s) Lan8rabbiner zu Lengsfeld, im Großherzogthum Weimar. (Eisenach, bei Bärecke), aus welcher Schrift Auszüge im 7. Jahrg.d.Sul. 8. Heft, S. l SS, zu finden, sind^ •*) Es verdient indcß doch erwähnt zu werden, daß bei dieser Gelegenheit die sieben Großrabbincr in Frankreich bestimmt sich gegen die bisherige, irrigerweise für die Israeliten bestandene/ Eidesformel erklärt haben. Sie sagten nämlich, daß der von einem Jaden geleistete Eid, an welchem Orte es auch ge. sch ehe, ihn auf immer viüig verbinde (bekanntlich auch, er sei gegen einen Jude», oder gegen einen Nichtjuden — gleichviel — ' geleistet worden).