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Sulamith · 1845-01-01 · Heft 2 · p. Seite 122

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Journal
Sulamith
Volume
9 (1845-1848)
Issue
Heft 2
Date
1845-01-01
Page
Seite 122 (sequence 12)
Language
German
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'' * . 122 . V! Merkwürdig und fast unerklärbar bleibt es indcß übri- I genö. daß das französische Central-Konsistorium der Zs-! raelitcn, in Paris, seit seinem Bestehen im Jahre 1803, |: ■ also seit 38 Zähren, gar keinen Schritt zur Abschaffung f dieser mittelalterlichen ungerechten Art der Eidesleistung I der Israeliten bei dem französischen Gouvernement gethan hat, wo ein solches Abschaffen, besonders auch schon dadurch begünstigt, daß cs immer der französischen Constitution angemessen war und ist, zu bewirken gewiß ein Leichtes gewesen wäre, während dagegen datz.K. Konsistorium der Israeliten im ehemaligen Königreiche Westphalen gleich in den ersten Monaten seiner neuen Wirksamkeit ldie erste Sitzung dieses Kollegiums fand am 19. December 1808 Statt,) bei seinem Gouvernement, unterm 24. Februar 1809, wegen dieser Eidesleistungen eine Vorstellung mit Hinzufügung einer gründlichen Abhandlung machte, und, auch mit völliger Anerkennung der von diesem Konsistorium angegebenen Gründe von Seiten des damaligen Zustizministers Simeon (nachmaligen Ministers Ludwig XVIII.) und des gesammten, (zum allergrößten Theile aus Deutschen bestandenen) Staatsraths, bald darauf und ohne weitere hierüber etwa noch gepflogenen Unterhandlungen, oder neu verlangte Erörterungen dergestalt die Abschaffung jener bis dahin üblich gewesenen veralteten Formen und der Eidesleistungen in den Synagogen, so wie auch eine neue einfache musterhafte Form der Eide, gleich den Christen nur in der Gerichtsstube geleistet, bewirkte. Schon unterm 27. März 180? erfolgte dann nämlich ein Königliches Decret hierüber und wurde in die Landcsgesetzordnung ausgenommen, wie im 11. Hefte des zweiten Jahrgangcs dcr Sulamich. Seite 312, ausführlich zu ersehen ist.*) *) ES verdient in unserer Zeit hierbei in historischer Rücksicht bemerkt' zu werden, daß, als von diesem Kollegium vorgcschlagen wurde, die Eide der Israeliten sollten künftig beim Gerichte mir Auf. i

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