Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 85 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
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. ,t ■ ,■ 83 .--- Verkauf desselben, es fe; für sich oder für Andere, so wie sogar das Wohnen in Schänken - oder in Brenn- und Brauereien, vom 1. Juli 1845 an, streng verboten worden.) Stuttgart. In der 36sten Sitzung (1^45) verhandelte unsere Kammer über die Bewilligung von 3000 Fl. als Staatsbeitrag zu den Kosten der israelitischen Oberkirchenbehörde. Der Abgeordnete von Marbach (Schillers Geburtsort) Hr. Veiel, stellte nach einer Befürwortung der Juden - Emancipation den Antrag: es möge gegen die Staatsregierung die Bereitwilligkeit ausgesprochen werden, zu den Kosten der israelitischen Ober- . kirchenbehörde noch eine weitere Summe von 1830 Fl. zu bewilligen, wenn es der Regierung genehm sein sollte, eine Nachexigenz hierauf in die Kammer zu bringen. Müller : Ich erkläre mich mit dem Abgeordneten von Marbach vollkommen einverstanden; denn wir hah^n manches Unrecht gut zu machen, das wir den Juden angethan. Holzinger spricht sich dahin aus, daß man den Israeliten nur Pflichten-aufgelegt habe, aber keine Rechte gewähre und unterstützt den Antrag des Abgeordneten von Marbach, der ohne Widerspruch durch Acclamation angenommen wird. Se. Majestät der König der Franzosen hat Herrn Hak^vy, Komponisten der Jüdin, zum Offizier de- Ordens der Ehrenlegion ernannt. In Darmstadt erklärte sich der Deputirten-Ausschuß jetzt für Abschaffung des sogenannten „Juden- oder Moralitätspatentes," das als Ausnahme-Gesetz noch aus der Zeit der Fremdherrschaft Xötec bätmal€S nur auf 10 Jahre bestimmt war). „ Somit läßt sich erwarten >" sagt die Mainzer Zeitung, „daß der Antrag auf Abschaffung dieses, die Juden in Rheinhessen belästigenden, nutzlosen und entehrenden Moralitäts- Patents demnächst in der Kammer mit großer Majorität angenommen werden wird." Niemand zweifelt übrigens, heißt es ungefähr später aus Mainz, daß die Staatsregierung, welche die israelitischen Unterthanen so human und milde behandelt, diesen Beschluß genehmigen wird. j Braunschweig, 18. Mai 1845. (Köln. Ztg> . Von unserer Regierung ist eine für die bürgerlichen Verhältnisse der