Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2304627-2304652-2304653--09995-2304735- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
: 49 . Alexander dem Großen bis auf unsere Zeit. Auf die beste Lösung einer jeden der erwähnten zwei Aufgaben setzte der Vorstand des Kulturvereins einen Preis von zwei hundert Thal er n. Spätestens den 1. März 1845 sollten die Arbeiten beim Sekretair des Vereins eingegangen sein; spätere Zusendungen bleiben unberücksichtigt. Näheres und sehr Umständliches hierüber enthalt die Berliner Vossische Zeitung No. 208, vom 6. Sept. 1843. Die Juden in den vereinigten Staaten streiten sich jetzt auch um Synagogen-Einrichtungen. Ein Theil verlangt eine Orgel beim Gottesdienste und ein anderer Theil ist dagegen, weil es eine Neuerung sei. So wünschenswerth jede in der That nothwendige Verbesserung des Synagogenwesens und so lobenswerth solche nöthige Reformen immerhin sind, so scheint man doch auch dort diese Verbesserung allein als die einzige Hauptsache zu betrachten, als ob nur die Art des Betens das ganze jüdische Gesetz ausmache. Am 6. September 1844 ward im Haag die neue Synagoge, hier neue Kirche der israelitischen Gemeinde genannt, feierlich eingeweihet und es fanden Predigten in hochdeutscher und niederländischer Sprache dabei Statt. Frankfurt, 12. März 1845. (O.-P-A.-Z.) Dem Hiesigen israelitischen Bürger, welcher zum Bau einer neuen Synagoge ein Geschenk von 2000 Gulden unter der Bedingung angeboren, daß in derselben mindestens alle vierzehn Tage am Sonntag feierlicher Gottesdienst, natürlich unbeschadet des sabbathlicben Gottesdienstes am Sonnabend, gehalten werden solle, ist pon Seiten des israelitischen Gemeindevorstandes durch ein Mitglied desselben die mündliche Eröffnung gemacht worden, daß der Vorstand, in Erwägung, daß die große Mehrheit der Gemeindemitglieder sich dermalen (?—) noch nicht auf dem Standpunkte befinde, von welchem der Herr Munificent bei seinem Anträge ausgegangen, den letztem ablehnen müsse. Die Jsraelitengemeinden-Vorstände im Hildburghausenschen haben jetzt mit Zuziehung des LandrabbinerS verschiedene Kultusverbefferungen eingeführt, welche in den politischen Zeitungen mit gebührendem Lobe erwähnt werden. Dahin gehören vorlX.Jahrg. i.Bd. 4