Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 9 (1845-1848)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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15 - vermochte. Den besten Beweis aber, daß jene proyinzialständischen Anträge nur auf einseitiger Ansicht beruheten,*) liefert die Lhatsache, daß die König!. Prcuß. Regierung die Rechte der Juden seitdem nicht beschränkt, im Gegcntheile ihnen, wie oben angcdcutct, im tz. 57. der erst später in Kraft getretenen revidirten Städteordnung die volle Wahlfähigkeit zu Gemcinde-Acmtern ausdrücklich eiNgeräumt hat. — Wie vermöchte denn auch wohl der Umstand, daß . die christliche Religion die herrschende im Staate, oder der Staat ein christlicher sei, eine solche Ausschließung der Juden auch selbst von den städtischen vollbürgerlichen Rechten, ■■ cinigermaaßcn zu begründen? ' Verstehet man unter christlichem Staat vorzugsweise A denjenigen Staat, der dahin zu wirken strebt, daß die Zwecke der christlichen Religion „Verbreitung und Verwirklichung der Ideen des Rechts und der Humanität" krästlM-chefördert werden, so möchte es wohl ein Widerspruch zu nennen sein, wenn in einem solchen Staate, cingcborne Bürger des Staats, bloß weil sie sich nicht zur Religion der Mehrheit bekennen, von dem äctivcn Bürgerrechte ausgeschlossen sein sollten. Würden durch solche Ausschließungen die christlichen Zwecke wohl wirklich gefördert und anstatt des Geistes der Liebe nicht vielmehr der Deist des Hasses genährt? — Gleicht die in unserm Staate stattfindende Beschränkung der Juden zwar nicht jenen Verfolgungen früherer Zeiten, so entspringt sie doch aus demselben Prinzipe und gestaltet sich, nach dem milderen Charakter unsrer Zeit, nur auf andre Weise. — Denn offen und wahr, können wir uns nicht enthalten es auszusprechen, die Ausschließung , die uns betrifft, ist uns, die wir in den Begriffen , Lehren, Sitten *) In den preußischen Landtagsverhandlungen von. 18s5 ist häufig für völlige Gleichstellung der^Juden gestimmt worden , und dies , stellt nun von selbst jede obige Beziehung der Gegner der Juden als nichtig,dar. D. H.